Beiträge


Die Monatsbeiträge (Kindergartenjahr 2025/26) werden nach der im Haushalt lebenden Kinderzahl gestaffelt:

    1 Kind     2 Kinder     3 Kinder     ab 4 Kindern  
Einheitsbeitrag 254 € 191 € 127 € 51 €
         

 

Familien, die eine Sozialleistung wie z.B. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können einen Antrag auf Übernahme von Beiträgen stellen. Die entsprechenden Formulare sind bei der Stadt Hemsbach erhältlich.


Kleinkindbetreuung
Der Beitrag für die Betreuung von unter Dreijährigen beträgt 175% des entsprechenden Betrages für 3-6 Jährige.

Geschwisterregelung
Die Höhe des Elternbeitrages wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorübergehend im Haushalt der Beitragszahler leben. Der Elternbeitrag ermäßigt sich bei 2 Kindern im Haushalt auf 75%, bei 3 Kindern auf 50% und bei 4 und mehr Kindern auf 20% je Kind des jeweiligen Stufenbeitrages.
Der sich hieraus ergebende Betrag wird auf volle EURO aufgerundet.

Essensgeld
Für Kinder, die ein warmes Mittagessen vom Kindergarten in Anspruch nehmen, wird zusätzlich Essensgeld in Höhe von 75 EUR fällig.


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