Stufe | Bruttojahreseinkommen | Regelplatz | verlängerte Öffnungszeit | Tagesplatz |
1 | bis 20.000 € | 48 € | 58 € | 90 € |
2 | von 20.001 € - 30.000 € | 62 € | 75 € | 117 € |
3 | von 30.001 € - 40.000 € | 76 € | 93 € | 144 € |
4 | von 40.001 € - 50.000 € | 95 € | 116 € | 181 € |
5 | über 50.000 € | 124 € | 151 € | 235 € |
Kleinkindbetreuung
Der Beitrag für die Betreuung von unter Dreijährigen beträgt 150% des entsprechenden Betrages für 3-6 Jährige.
Geschwisterregelung
Die Höhe des Elternbeitrages wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorübergehend im Haushalt der Beitragszahler leben. Der Elternbeitrag ermäßigt sich bei 2 Kindern im Haushalt auf 75%, bei 3 Kindern auf 50% und bei 4 und mehr Kindern auf 20% je Kind des jeweiligen Stufenbeitrages.
Der sich hieraus ergebende Betrag wird auf volle EURO aufgerundet.
Essensgeld
Für Kinder, die einen Tagesplatz bzw. verlängerte Öffnungszeit in Anspruch nehmen, wird zusätzlich Essensgeld in Höhe von 63 EUR fällig.